Um eine Refundierung vom zuständigen Krankenversicherungsträger zu erhalten, bedarf es einer Überweisung für Psychotherapie von einem niedergelassenen Arzt. Die Überweisung muss mit der ersten Rechnung an den Krankenversicherungsträger geschickt werden. So können die ersten 10 Stunden eingereicht und refundiert werden. Vor der 11. Stunde muss der/die PsychotherapeutIn in Absprache mit der/dem Klienten/in einen Antrag an den Sozialversicherungsträger auf ein weiteres Stundenkontingent stellen, um eine weitere Refundierung der Behandlungskosten zu ermöglichen. Die Antragsformulare sind anonymisiert und werden elektronisch auf einer sicheren Datenleitung an die jeweilige Gesundheitskasse übermittelt.

Die aktuellen Sätze der Kostenrefundierung liegen zwischen 28,00 € und 50,00€ pro Einzeltherapiestunde

  • ÖGK: 33,70 €
  • SVS:  46,60 €
  • BVAEB (öffentlich Bedienstete, Eisenbahn & Bergbau): 46,60 €

Zusatzversicherung:

Viele Zusatzversicherungen übernehmen im Rahmen eines ambulanten Tarifs eine gewisse Anzahl an Psychotherapiestunden pro Jahr. Bitte klären Sie diese Frage direkt mit Ihrem Versicherungsanbieter.